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Nutzungsbedingungen:

  1. Der Skilift darf nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person, betrieben werden. Dies bedeutet, dass sich in der gesamten Beförderungseinrichtung zeitgleich ausschließlich eine einzige den vorgenannten Anforderungen entsprechende Personengruppe befinden darf. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Platzverweis und Hausverbot geahndet. Bei mehr als zwei Personen ist durch Vorlage der Personalausweise nachzuweisen, dass alle Personen aus dem gleichen Haushalt stammen.
  2. Den Anweisungen des Liftpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Hygienekonzept vor Ort ist zu beachten. Insbesondere sind in den ausgewiesenen Bereichen die Abstandsregel und die Maskenpflicht einzuhalten.
  3. Der Skilift kann von einer der unter 1 genannten Personengruppe für eine Stunde oder maximal für 2 Stunden gemietet werden. Der Mietpreis beträgt 150.- €/h. In diesem Pauschalpreis sind 7% Mehrwertsteuer enthalten. Längere Mietzeiten werden nicht angeboten, um möglichst vielen Interessenten die exclusive Skiliftnutzung zu ermöglichen.
  4. Der Mietbetrag kann per Paypal oder per Banküberweisung bezahlt werden. Bei Zahlung über Paypal können sämtliche freien Termine, auch am Buchungstag reserviert werden. Bei Banküberweisung können nur Termine gebucht werden, die mindestens 2 Tage in der Zukunft liegen. Der Mietpreis muss ebenso mindestens zwei Bankarbeitstage vor dem Buchungszeitraum auf der genannten Bankverbindung eingehen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf den gebuchten Zeitraum.
  5. Der Liftbetrieb findet bei mindestens ausreichenden Bedingungen statt. Die Piste wird jeweils abends bzw. nach Bedarf präpariert.
  6. Diese Benachrichtigung ist auszudrucken oder auf dem Smartphone abzuspeichern und gilt im gebuchten Zeitraum als Zutrittsberechtigung. Bei Sperrung der Zufahrtsstraßen durch die Behörden gilt diese Benachrichtigung als Durchfahrtsberechtigung und ist daher unbedingt mitzuführen!
  7. Für die zeitige Anfahrt und das rechtzeitige Erscheinen am Skilift hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Insbesondere am Wochenende und bei schönem Wetter kann es zu Verzögerungen durch starken Ausflugsverkehr kommen. Bei Schneefall, Glatteis usw. sind die entsprechenden Straßenverhältnisse zu berücksichtigen und eine entsprechende Anfahrtszeit ist einzuplanen.
  8. Rückerstattung des Mietpreises:
    In den folgenden Fällen wird dem Kunden der vorab entrichtete Mietpreis in voller Höhe zurückerstattet:
    – Betriebsuntersagung aufgrund behördlicher Anordnung
    – Einstellen des Liftbetriebs aufgrund höherer Gewalt (z.B. zu starker Sturm, Orkan, Erdbeben o.ä.)
    – Betriebsunterbrechung aufgrund technischem Defekt, Stromausfall etc.
    – Einstellen des Betriebs aufgrund nicht ausreichender Schneedecke, z.B. nach Tauwetter
    Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht in den folgenden Fällen:
    – Der Kunde kann den gebuchten Zeitraum aufgrund eigenen Verschuldens nicht nutzen, z.B. wegen Krankheit, zu später Anreise oder sonstigen Gründen, die der Liftbetreiber nicht zu verantworten hat
    – aufgrund von Witterungsbedingungen im gebuchten Zeitraum, die dem Kunden nicht zusagen (z.B. Nebel, Regen o.ä.)
  9. Durch Überweisung des Mietpreises erkennt der Kunde die Nutzungsbedingungen an.
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